KFZ Versicherung
Zur Kfz-Versicherung zählen
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die Kfz-Haftpflichtversicherung
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die Kfz-Kaskoversicherung und
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die Kfz-Insassenunfallversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zur Gruppe der Pflichtversicherungen. Das heißt, ein Kraftfahrzeug darf nur dann in Betrieb genommen werden, wenn es eine Zulassung und den entsprechenden Versicherungsschutz (= Kfz-Haftpflichtversicherung) besitzt.
Die Kfz-Kasko- sowie die -Insassenunfallversicherung können optional zur Haftpflicht abgeschlossen werden.
KFZ-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zählt zu den vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebenen Versicherungen. Sie sichert Geschädigte sowie Schädiger ab und verhindert, dass ein Verkehrsunfall zum finanziellen Ruin führt oder ein Opfer wegen Zahlungsunfähigkeit des Schädigers keine Kompensation erhält.
Der Gesetzgeber sieht eine Mindestversicherungssumme vor (für Pkw 7,6 Millionen Euro; für Omnibusse sowie Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter sind höhere Versicherungssummen vorgesehen). Da diese Summe unter Umständen jedoch nicht ausreicht, um den entstandenen Schaden zu ersetzen, empfiehlt es sich, eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren – umso mehr, als die Prämienerhöhung im Vergleich zur Summenerhöhung sehr gering ist.
Allgemeines
Versichert ist
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der Versicherungsnehmer
der Eigentümer und Halter
der berechtigte Lenker, Einweiser und Insasse (zB: Ihr Beifahrer öffnet die Autotür und beschädigt ein anderes Fahrzeug)
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Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung. Mit Erhalt der Polizze beginnt die Prämienzahlungspflicht. Wird die Erstprämie nicht bezahlt, ist die Versicherung leistungsfrei und kann auch vom Vertrag zurücktreten. Geraten Sie mit den Folgeprämien in Verzug, mahnt die Versicherung Sie zuerst schriftlich unter Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen. Wird die Prämie innerhalb dieser zwei Wochen nicht bezahlt, ist die Versicherung leistungsfrei.
Sollten Sie keinen Kfz-Haftpflichtversicherer für Ihr Kraftfahrzeug finden (zB, weil sie von drei Versicherern abgelehnt wurden), hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der „Zuweisung“ des Risikos an eine Versicherung geschaffen. Diese Zuweisung wird durch den österreichischen Versicherungsverband (VVO) vorgenommen und hat in der Regel eine höhere Versicherungsprämie zur Folge
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Nicht versichert sind
Schäden am versicherten Fahrzeug selbst (möglich ist das in der Kaskoversicherung)
sonstige Sachschäden des Eigentümers oder Halters des versicherten Fahrzeuges
Schäden am beförderten Ladegut
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Ersetzt werden die berechtigten Ansprüche aus Schäden, die dritte Personen durch Ihr Kraftfahrzeug erleiden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Ihre Versicherung verteidigt Sie aber auch gegen unberechtigt gegen Sie erhobene Ansprüche.
Besonderheiten der Kfz-Haftpflichtversicherung
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Prämienhöhe und BonusMalusSystem:
Die Prämie für Ihre Haftpflichtversicherung richtet sich bei PKW und Kombi grundsätzlich nach der Motorleistung, bei einspurigen Fahrzeugen nach dem Hubraum bzw. nach der Zahl der Sitze, bei LKW nach der Nutzlast und bei Omnibussen nach der Anzahl der Sitz- und Stehplätze. Zudem bemessen die meisten Versicherungen die Prämie nach dem Schadenverlauf ("Bonus-Malus-System").
Jede Versicherung kann für ihre Kunden ihr eigenes Bonus-Malus-System anbieten oder andere z. B. von den gefahrenen Kilometern bestimmte Prämiensysteme verwenden. Genauere Informationen über das von Ihrer Versicherung verwendete System erhalten Sie von Ihrem Versicherungsberater.
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Ende des Versicherungsvertrages
Wurde der Vertrag auf mindestens ein Jahr abgeschlossen, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist – das ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung immer ein Monat – vor dem Ablauftermin schriftlich (am besten eingeschrieben) gekündigt wird. Nach einem Schadenfall kann in der Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Beim Verkauf des haftpflichtversicherten Fahrzeugs geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über. Dieser kann den Vertrag jedoch mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung (von spanischen „casco“ = Schiffsrumpf) ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung freiwillig. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs auf.
Versichert sind
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das eigene Fahrzeug
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die im Antrag genau bezeichnete Ausführung und Sonderausstattung
Prämienhöhe
Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Produktvariante und dem vereinbarten Selbstbehalt. Der Selbstbehalt (Prozentsatz oder fixer Betrag) ist jener Teil, den der Kunde selbst tragen muss.
Produktvarianten sind
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die Teilkaskoversicherung (auch „Elementarkasko“ genannt) deckt Schäden auf Grund von Diebstahl, Brand, Wildunfällen, Lawinen, Sturm, Überschwemmungen, Hagel und Schneedruck ab. Bei besonderer Vereinbarung ist der Bruch der Front-, Seiten- und Heckscheiben – ohne Rücksicht auf die Schadenursache – gedeckt.
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die Vollkaskoversicherung (auch „Kollisionskasko“ genannt) deckt zusätzlich zu den Schäden der Teilkasko alle Schäden ab, die bei einem Unfall - unabhängig vom Verschulden oder durch böse Absicht fremder Personen - entstanden sind.
Leistung
Die Leistung richtet sich nach der jeweiligen Produktvariante. Bei einem neuen Auto wird meist die etwas teurere Vollkaskoversicherung empfohlen, weil diese umfassender absichert. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich nach dem entstandenen Schaden und ist grundsätzlich mit dem Wert des versicherten Fahrzeuges begrenzt.
Nicht versichert sind
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Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden, wie zum Beispiel mechanische Defekte, Abnützungsschäden usw. (zB abgefahrene Reifen)
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Mietwagenkosten
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Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden (zB Trunkenheit am Steuer, Übermüdung, Medikamenteneinfluss, aber auch das Fahren ohne Lenkerberechtigung))
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Wertminderung
Ersetzt werden
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Notwendige Reparaturkosten
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Notwendige Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte
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Rückholkosten bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Wiederbeschaffungswertes im Falle eines Diebstahles oder Raubes des Fahrzeuges
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Voraussichtliche Kosten der Wiederherstellung bei Veräußerung des Fahrzeuges im beschädigten Zustand
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Im Totalschadenfall der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes sowie - wenn vertraglich vereinbart - der Selbstbehalte des beschädigten Fahrzeuges ("Autowrack").
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Im Teilschadenfall die Reparaturkosten
KFZ-Insassenunfall
Versichert sind
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der berechtigte Lenker
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die Insassen des versicherten Fahrzeugs
Da man bei einem selbst verschuldeten Unfall keine Haftpflichtansprüche an sich selbst stellen kann, ist die Insassen-Unfallversicherung für den Lenker, der bei einem selbst verschuldeten Unfall keine Ersatzleistung erhält, besonders wichtig. Dies trifft auch für jene Unfälle zu, bei denen ein Schuldiger nicht festgestellt werden kann.
Die Versicherung bezahlt ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Versicherten. Sie erhalten daher auch Leistungen, wenn Sie selbst an einem Unfall schuld sind, und müssen die manchmal langwierige Klärung der Verschuldensfrage nicht abwarten, sofern der Unfall nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Außerdem werden die Leistungen aus der Insassen-Unfallversicherung zusätzlich zu anderen Schadenersatzleistungen erbracht.
Die Insassen-Unfallversicherung kann nach dem „Pauschalsystem“ oder nach dem „Platzsystem“ abgeschlossen werden.
Pauschalsystem: Eine Summe versichert sämtliche Plätze (Insassen) des Fahrzeugs.
Platzsystem: Nur bestimmte Plätze sind versichert.
Es gibt verschiedene Vertragsmöglichkeiten, bei denen man den genauen Deckungsumfang individuell auf die eigenen Bedürfnisse abstimmen lassen kann.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
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Todesfall
Im Todesfall wird die Versicherungssumme an eine bestimmte Person (=Bezugsberechtigter) ausbezahlt.
Tipp: Lassen Sie Ihren Bezugsberechtigten unbedingt namentlich in den Vertrag schreiben! Die Versicherungssumme fällt sonst in den Nachlass.
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Invalidität
Im Rahmen einer Kfz-Insassen-Unfallversicherung besteht auch die Möglichkeit, sich gegen Invalidität abzusichern. Die Höhe der Versicherungssumme hängt vom Grad der Invalidität ab und wird in der Polizze detailliert angegeben. Der Invaliditätsgrad wird nach Untersuchung durch einen Facharzt festgelegt.
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Taggeld
Bei dauernder oder vorübergehender Invalidität wird für jeden Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit ein vorab vereinbarter Betrag maximal 365 Tage lang innerhalb von zwei Jahren ab Unfalltag ausbezahlt.
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Unfallkosten
Es werden die für die Behandlung der Unfallfolgen notwendigen Kosten des Heilverfahrens bis zur versicherten Höchstsumme – längstens für zwei Jahre vom Unfall an – erstattet, soweit diese Kosten nicht von der Sozialversicherung oder einem sonstigen Leistungsträger getragen werden.
Wichtig: Bei der Versicherung für Tod und/oder dauernde Invalidität werden auch Rückholkosten aus dem europäischen Ausland bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme übernommen.
Keinen Anspruch auf Leistungen der InsassenUnfallversicherung hat
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wer nicht berechtigter Insasse des Fahrzeuges war (zum Beispiel der Dieb des Fahrzeuges)
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wer gegen den Willen des Halters befördert wurde
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wer infolge von Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer Bewusstseinsstörung (insbesondere durch Alkohol und Drogen) beim Gebrauch des Fahrzeuges einen Unfall erleidet.
Die Leistungspflicht ist eingeschränkt, wenn bei den Unfallfolgen Krankheit oder Gebrechen mitgewirkt haben, unter denen die versicherte Person bereits vor Eintritt des Unfalles gelitten hat.